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Erneuter Tadel für Deutschland

Donnerstag, 13. Januar 2011

GefängniszelleInnerhalb von 13 Monaten hat sich die Bundesrepublik Deutschland nun den zweiten Rüffel vom Europäischen Gerichtshof eingehandelt. Dieser bezieht sich auf die hiesige Praxis der nachträglichen Sicherheitsverwahrung – einer Klage von vier Straftätern wurde stattgegeben. Die deutschen Gerichte handeln nach Meinung der Straßburger Richter entgegen der Menschenrechtskonventionen. (mehr …)