Karlsruhe (ddp). Das Bundesverfassungsgericht hat Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der umstrittenen Vorratsdatenspeicherung. Das ist am Dienstag bei der Verhandlung über mehrere Verfassungsbeschwerden gegen das seit 2008 geltende Gesetz deutlich geworden. Darin wurden die Telekommunikationsfirmen verpflichtet, die Daten von Telefon-, E-Mail- und Internetverbindungen aller Bundesbürger ohne konkreten Anlass jeweils sechs Monatelang zu speichern. Der Abruf der Daten durch die Sicherheitsbehörden ist unter bestimmten Umständen gestattet. (mehr …)