Innerhalb von 13 Monaten hat sich die Bundesrepublik Deutschland nun den zweiten Rüffel vom Europäischen Gerichtshof eingehandelt. Dieser bezieht sich auf die hiesige Praxis der nachträglichen Sicherheitsverwahrung – einer Klage von vier Straftätern wurde stattgegeben. Die deutschen Gerichte handeln nach Meinung der Straßburger Richter entgegen der Menschenrechtskonventionen. (mehr …)