Seit etwa einem Jahr schon ist die Streaming-Plattform www.kino.to abgeschaltet, nun hat das Leipziger Landgericht das Urteil gefällt: Der 39-jährige Gründer und Chef der Seite muss für viereinhalb Jahre ins Gefängnis. Der Grund sind die vielfachen Urheberrechtsverletzungen, die ihm nachgewiesen werden konnten. (mehr …)
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Kino.to-Urteil: Viereinhalb Jahre Haft für Gründer des Filmportals
Donnerstag, 21. Juni 2012W-LAN muss passwortgeschützt sein
Freitag, 14. Mai 2010Eine Musikgesellschaft bat einen Herren zur Kasse, da er angeblich ein Lied über eine Tauschbörse im Internet angeboten hatte. Der Mann wusste davon jedoch nichts, zur Tatzeit war er nämlich im Urlaub. Nach vier Jahren steht nun fest, dass er trotzdem eine Teilschuld hat und Strafe zahlen muss.