Manch einem ist durch die Internetnutzung am Arbeitsplatz schon Ärger widerfahren, allerdings ist nicht jedes Surfen sofort als Kündigungsgrund zulässig. Das Arbeitsgericht in Rheinland-Pfalz ist gestern zu dieser Entscheidung gekommen.
Manch einem ist durch die Internetnutzung am Arbeitsplatz schon Ärger widerfahren, allerdings ist nicht jedes Surfen sofort als Kündigungsgrund zulässig. Das Arbeitsgericht in Rheinland-Pfalz ist gestern zu dieser Entscheidung gekommen.