Seit etwa einem Jahr schon ist die Streaming-Plattform www.kino.to abgeschaltet, nun hat das Leipziger Landgericht das Urteil gefällt: Der 39-jährige Gründer und Chef der Seite muss für viereinhalb Jahre ins Gefängnis. Der Grund sind die vielfachen Urheberrechtsverletzungen, die ihm nachgewiesen werden konnten. (mehr …)
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Kino.to-Urteil: Viereinhalb Jahre Haft für Gründer des Filmportals
Donnerstag, 21. Juni 2012Urteil: Illegale Streams ansehen ist strafbar
Donnerstag, 29. Dezember 2011Viele machen es: Es erscheint ein neuer Film oder man verpasst die neuste Episode seiner Lieblingsserie – doch was tun? Na klar, ins Internet und Onlinestreams nutzen. „Das betreiben ist illegal, das Ansehen nicht.“ – Wer noch immer so denkt, liegt gründlich falsch. (mehr …)
Kino.to-Betreiber stecken offenbar hinter weiteren Portalen
Dienstag, 28. Juni 2011Des einen Freud, des anderen Leid
Das illegale Filmportal „Kino.to“ wurde am 8. Juni 2011 gesperrt. Man konnte sich dort Kinofilme und Serien anschauen und downloaden. Da viele Menschen die Kosten für Kinobesuche in sinnvollere Investitionen stecken wollten, wurde diese Möglichkeit entsprechend häufig genutzt.
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