Seit etwa einem Jahr schon ist die Streaming-Plattform www.kino.to abgeschaltet, nun hat das Leipziger Landgericht das Urteil gefällt: Der 39-jährige Gründer und Chef der Seite muss für viereinhalb Jahre ins Gefängnis. Der Grund sind die vielfachen Urheberrechtsverletzungen, die ihm nachgewiesen werden konnten. (mehr …)
Artikel-Schlagworte: „Internetkriminalität“
Kino.to-Urteil: Viereinhalb Jahre Haft für Gründer des Filmportals
Donnerstag, 21. Juni 2012„Das Internet wird immer schlimmer“
Sonntag, 22. Mai 2011Innenminister: Vorratsdatenspeicherung soll es richten
Wenn man den Ausführungen unseres Innenministers Hans-Peter Friedrich (CSU) Glauben schenken mag, so lässt die Polizeiliche Kriminalitätsstatistik 2010 nur einen Schluss zu: Da muss was getan werden. Und dazu muss ein Abbau der Privatsphäre her! (mehr …)