Heute wurde ein Urteil in der umstrittenen Frage gefällt, ob die Vorratsdatenspeicherung wirklich legitim ist: Das Bundesverfassungsgericht erklärte, dass die Speicherung der Daten gegen Artikel 10, Absatz 1 im Grundgesetz verstößt.
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Heute wurde ein Urteil in der umstrittenen Frage gefällt, ob die Vorratsdatenspeicherung wirklich legitim ist: Das Bundesverfassungsgericht erklärte, dass die Speicherung der Daten gegen Artikel 10, Absatz 1 im Grundgesetz verstößt.
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