Innerhalb von 13 Monaten hat sich die Bundesrepublik Deutschland nun den zweiten Rüffel vom Europäischen Gerichtshof eingehandelt. Dieser bezieht sich auf die hiesige Praxis der nachträglichen Sicherheitsverwahrung – einer Klage von vier Straftätern wurde stattgegeben. Die deutschen Gerichte handeln nach Meinung der Straßburger Richter entgegen der Menschenrechtskonventionen. (mehr …)
Artikel-Schlagworte: „Gerichtshof“
Erneuter Tadel für Deutschland
Donnerstag, 13. Januar 2011Das neue Konzept der Sicherungsverwahrung
Sonntag, 29. August 2010Kommentar – ein Urteil und seine Folgen: Ist die Sicherheit der Bürger noch gewahrt? Wieso werden fehlende Menschenrechte als Argument für die Freiheit derer verwendet, deren Fehlverhalten bereits das Leben eines anderen gekostet haben?