Arbeitgeber darf den Nachweis gleich fordern
Ein Arbeitgeber kann von seinem Mitarbeiter die notwendige ärztliche Bescheinigung bereits am ersten Tag vorlegen lassen. Für dieses Vorhaben, welches von den sonst üblichen drei Kalendertagen abweicht, benötigt es nicht einmal einer rechtlichen Begründung oder eines konkreten Sachverhalts. (mehr …)