Seit Wochen führen die Parteien Wahlkampf. Plakate“zierenâ⒬ die Straßen, Wahlwerbespots wurden gedreht, ein TV-Duell vereinbart und vieles mehr. Der Wahlkampf ist in vollem Gange.
Doch bis heute war nicht einmal klar, ob es Neuwahlen geben wird, denn das Bundesverfassungsgericht hatte noch zu prüfen, ob die Vertrauensfrage, welche Bundeskanzler Gerhard Schröder am 1Juli diesen Jahres gestellt hatte, mit dem Grundgesetz zu vereinbaren ist.
Geklagt hatten die beiden Abgeordneten Werner Schulz und Jelena Hoffmann. Sie sahen den Grundgesetz-Artikel 68 verletzt, da die Vertrauensfrage ihrer Meinung nach „fingiert“ war. Die KarlsruherRichter teilten diese Meinung nicht, denn der Bundeskanzler hatte die Vertrauensfrage unter anderem damit begründet, dass er bei den derzeitigen Machtverhältnissen keine vernünftigePolitik mehr machen könne, welche von der Parlamentsmehrheit getragen würde. Die Richter betonten, dass keine andere Einschätzung eindeutig vorzuziehen gewesen wäre.
Von den acht Richtern, sprachen sich sieben für die Neuwahl aus, nur ein Richter war anderer Meinung. Der Vorsitzende Richter Winfried Hassemer, bestätige damit Horst Köhler, der aufSchröders Antrag den Bundestag am 21. August auflöste. Schröder selbstÃ’Â zeigte sich nach der Verkündung erleichtert und sah sich „uneingeschränkt bestätigt„. Jetzt sind die Wähler gefragt. Am 18. September 2005 wird ein neuer Bundestag gewählt.
Quelle: N-TV Online