GEMA setzt sich gegen Rapidshare durch

Im Rechtsstreit mit Rapidshare gelang der GEMA vor dem Kölner Landgerichterneut ein Erfolg. Mit dem Urteil vom 21. März dieses Jahres haben die Kölner Richter den einstweiligen Verfügungen vom 11. und 15. Januar 2007 nochmals zugestimmt.

Der Share-Hoster Rapidshare ist demnach auch verpflichtet zu kontrollieren, ob auf deren Server urheberrechtlich geschützte Werke hochgeladen werden. Auf Rapidshare haben die Benutzer dieMöglichkeit, kostenlos Dateien abzulegen und diese wiederrum herunterzuladen. Rapidshare verdient hierbei bei den Premium-Accounts Geld, die den Benutzern gegen ein monatliches Entgelt einenschnelleren Download einräumen.

Die GEMA ging gegen Rapidshare unter anderem deshalb vor, weil auf den Download-Servern nicht nur freie Werke, sondern auch Titel aus dem GEMA-Repertoire abgelegt wurden. Das Kölner Landgerichtist der Auffassung, dass der Betreiber von Rapidshare durchaus für die Inhalte zur Verantwortung gezogen werden kann. Die Richter verpflichteten Rapidshare auch dazu, in Zukunft deren Diensteinsbesondere auf GEMA-Repertoire hin zu überprüfen und betreffende Inhalte zu entfernen.

Wie die GEMA selbst sagte, soll dieses Urteil eine wichtige Grundentscheidung für die Rechteinhaber darstellen. Das Landgericht hätte klargestellt, dass es einem Betreiber wie Rapidshare abBekanntwerden einer Rechteverletzung durchaus zumutbar wäre, dafür zu sorgen, dass es künftig keine Rechtsverletzungen mehr gibt.

Einige Benutzer von Rapidshare dürften nach diesem Urteil also wahrscheinlich feststellen, dass bestimmte Dateien auf den Servern nicht mehr auffindbar sind, da sie gelöscht wurden. WieRapidshare in Zukunft solche Rechtsverletzungen kontrollieren wird, bleibt abzuwarten.

Quelle: golem.de

Kommentieren