Wie jetzt bekannt wurde, hat der Freistaat Bayern, vertreten durch die CSU, beim Bundesrat einen „Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Jugendschutzes“ vorgelegt. Es geht dort im Besonderen um die so enannten „Killerspiele“ sowie die bei Jugendlichen beliebte Sportart“Paintball“. Zudem dürften Erziehungsberechtige in Zukunft nicht mehr entscheiden, welche Inhalte sie ihren Kindern zeigen dürfen. Weitere Informationen unter „mehr“.
Dabei sieht der Gesetzesentwurf folgende Änderungen im Strafgesetzbuch vor:
§131a Virtuelle Killerspiele
Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer Spielprogramme, die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen odermenschenähnliche Wesen darstellen und dem Spieler die Beteiligung an dargestellten Gewalttätigkeiten solcher Art ermöglichen,
1. verbreitet,
2. öffentlich zugänglich macht,
3. einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überlässt oder zugänglich macht oder
4. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder
auszuführen unternimmt, um sie im Sinne der Nummern 1 bis 3 zu verwenden oder
einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen.
Zum Thema Paintball und ähnliche Sportarten:
§118 Menschenverachtende Spiele
(1) Ordnungswidrig handelt, wer
1. Spiele veranstaltet, die geeignet sind, die Mitspieler in ihrer Menschenwürde herabzusetzen, indem ihre Tötung oder Verletzung unter Einsatz von Schusswaffen oder diesennachgebildeten Gegenständen als Haupt- oder Nebeninhalt simuliert wird,
2. hierfür Grundstücke, Anlagen oder Einrichtungen bereitstellt oder
3. an solchen Spielen teilnimmt.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Abs. 1 Nr. 1 und 2 mit einer Geldbuße
bis zu 5.000 Euro, in den Fällen des Abs. 1 Nr. 3 mit einer Geldbuße geahndet werden.
Und zur Entmündigung der Rechte der Erziehungsberechtigten:
„Es besteht kein legitimes Bedürfnis für Erziehungsberechtigte, exzessive Gewaltdarstellungen Jugendlichen oder gar Kindern zugänglich zu machen. Das Erzieherprivilegwird daher ersatzlos aufgehoben.“