Gerichte lassen bei „Ehrenmördern“ keine Milde walten

Deutsche Strafgerichte behandeln sogenannte Ehrenmörder nicht milder als andere Beziehungstäter, sondern sogar strenger. Das ergibt eine Studie des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg, die demnächst erscheint und über die der „Spiegel“ in seiner neuen Ausgabe berichtet. Die Forscherin Julia Kasselt hat 78 Fälle zwischen 1996 und 2005 ausgewertet, bei denen die Täter Partner oder Verwandte wegen kultureller „Ehrenkodizes“ angegriffen hatten.

Kasselt verglich die Urteile mit 91 Schuldsprüchen gegen Partnermörder, die etwa aus Eifersucht getötet hatten, und stellte fest, dass Letztere deutlich milder bestraft wurden. Das Fazit der Forscherin: „Die Justiz gibt Ehrenmördern keinen `kulturellen Rabatt`.“ Ein gegenteiliger Eindruck war jüngst durch ein Urteil des Landgerichts Wiesbaden entstanden, das einen Deutschafghanen wegen Mordes an seiner schwangeren Freundin verurteilt hatte.

Eine „besondere Schwere der Schuld“ wurde dabei nicht erkannt, da sich der Täter „aufgrund seiner kulturellen und religiösen Herkunft in einer Zwangslage befunden“ habe. Das bedeutet, dass er nach 15 Jahren Chancen auf eine Haftentlassung hat.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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