Landgericht München urteilt: GEMA-Sperrtafeln auf YouTube sind rechtswidrig

Wenn auf YouTube anstatt des erwarteten Musikvideos nur ein rotes Rechteck mit geknickter Miene zu sehen ist, ist der Frust oft groß und der Schuldige schnell gefunden: Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte, kurz GEMA – zumindest evoziert das der als „Sperrtafel“ bezeichnete Texthinweis, den YouTube bei betroffenen Videos einblendet:  „Dieses Video ist in Deutschland leider nicht verfügbar, da es möglicherweise Musik enthält, für die die erforderlichen Musikrechte von der GEMA nicht eingeräumt wurden. Das tut uns leid.“

Augenscheinlich machtlos gegen den Sperrungswahn der GEMA überschlägt sich die YouTube-Community in einstimmigen Hasstiraden auf die musikraubende Verwertungsgesellschaft und findet kollektives Verständnis über die Machtlosigkeit des wehrlosen Musikportals – dabei ist nicht die GEMA für die Sperrung der Videos verantwortlich, sondern YouTube selber. „ Seit fast drei Jahren führt YouTube die Öffentlichkeit mit diesen Speertafeln in die Irre und beeinflusst rechtswidrig die öffentliche Meinungsbildung zu Lasten der GEMA. Es ist nicht die GEMA, die den Musikgenuss im Internet verhindert. Sie will lediglich YouTube lizenzieren, so wie alle anderen Musikportale“, fasst Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der GEMA zusammen, und wurde in seinem Urteil nun vom Landgericht München bestätigt. Der eingereichten  Unterlassungsklage gegen die Speerhinweise  wurde stattgegeben, da eine „absolut verzerrte Darstellung der rechtlichen Auseinandersetzung zwischen den Parteien zulasten der GEMA“ vom Gericht attestiert wurde.

Vielmehr könne die Diffamierung des Musikportals als Teil einer gezielten Agenda gegen den faktischen Wettbewerbskonkurrenten beurteilt werden, was Mounira Latrache, Pressesprecherin von YouTube Deutschland, allerdings entscheidend zurückweist: „Wir müssen die Urteilsbegründung prüfen, bevor wir eine Entscheidung über unser weiteres Vorgehen treffen können. Zur besseren Erläuterung informieren wir unsere Nutzer über den Hintergrund einer Sperrung von Videos mit einem entsprechenden Hinweis. So auch im Fall der Gema.“

Was bedeutet das Urteil nun für uns Nutzer? – kurz gesagt: nichts. Es ist lediglich ein Streit, welche höhere Instanz von der Community als Spaß- oder Musikverderber verdammt wird, aber kein Streit über die Sperrung der Videos an sich. Somit sehen wir beim Klick auf das neuste Musikvideo zwar immer noch das rote Rechteck mit geknickter Miene, haben aber vielleicht einen neuen Begleittext zu lesen – wem es dann leidtut, kann uns dabei reichlich egal sein – besonders, wenn eine der verbreiteten Browsererweiterungen jegliche YouTube-Sperrungen umgeht. Das tut uns leid.

Kommentieren