Der Bundestag wird sich ab heute mit einem Gesetzentwurf der Union befassen, der die Einsatzmöglichkeiten der Bundeswehr im Inneren deutlich ausweiten soll. Zwei Artikel des Grundgesetzes sollen durch CDU und CSU verändert werden. Nicht nur zur Bewältigung von Katastrophen, sondern auch präventiv tätig, soll die Bundeswehr nach dieser Änderung werden. Bei einer terroristischen Bedrohung sollen Soldaten zivile Objekte schützen.
Nach den Vorstellungen der Union, soll die Verfassungsänderung auch Rechtssicherheit für die Terrorabwehr zur See und in der Luft bringen. Bundespräsident Horst Köhler machte geltende Bedenken gegenüber dem bereits existierenden Gesetz zur Terrorabwehr im Luftraum. Die Bundesländer kündigten an, gegen das Luftsicherheitsgesetz vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen.