61-jährige Türkin zu Integrationskurs verpflichtet

Weil eine Türkin, die seit 30 Jahren in Deutschland lebt, der Landessprache nicht mächtig ist, wurde sie zu einem Integrationskurs verpflichtet – sie soll jetzt Deutsch lernen. Doch die Dame legte Berufung ein.

Eine 61-jährige Türkin – Mutter von sechs Kindern – lebt bereits seit 30 Jahren in Deutschland. Deutsch spricht sie allerdings nicht, aber bisher war das kein Problem für sie. Doch jetzt soll sie an einem Integrationskurs teilnehmen. So entschied es das Verwaltungsgericht Karlsruhe am Montag.

Das sieht die Türkin allerdings überhaupt nicht ein. Sie klagte dagegen und gab an, dass ihre Kinder gut gebildet wären, Steuern bezahlen würden und die deutsche Staatsbürgerschaft angenommen hätten. Analphabetismus sei schuld an ihren Sprachschwierigkeiten.

Verwaltungsgericht lehnt Klage ab

Das Verwaltungsgericht wollte das allerdings nicht glauben und wies die Klage ab. Die Begründung: Es bestehe ein hohes staatliches und gesellschaftliches Interesse daran, „dass sich alle auf Dauer in Deutschland lebenden Ausländer zumindest auf einfache Art sprachlich verständigen können.“

Die 61-Jährige legte Berufung vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim ein.

Quelle: Welt Online

Bild:
(c) Gerd Altmann / Pixelio.de

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