Eine Liste, 150.000 Namen und ebenso viele Peinlichkeiten! Eine Regensburger Abmahnkanzlei will ab September Pornopiraten an den Internet-Pranger stellen – aber dürfen die Anwälte das überhaupt?
Auf der „Gegner-Liste“ der Regensburger Anwälte stehen etwa 150.000 Menschen, die sich im Internet Pornos heruntergeladen haben, ohne dafür zu bezahlen – sie müssen jetzt vor einer öffentlichen Bloßstellung zittern. Am 1. September will die Kanzlei mit der Veröffentlichung der Namen loslegen – starten wollen die sie mit Polizeistationen, Pfarrämter und Botschaften.
Die findigen Anwälte berufen sich auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2007. Sogenannte Gegnerlisten, heißt es in der Entscheidung, seien als Werbemittel der Kanzleien erlaubt, auch stelle es keinen Makel dar, auf diesen Listen zu stehen. „Dieser Entscheid bezieht sich nur auf Mandate im gewerblichen Bereich. Es ist kein Freibrief, Privatpersonen bloßzustellen“, so IT-Fachanwalt Thomas Stadler.
„Allgemeines Persönlichkeitsrecht“ ausgeblendet
Die Regensburger Kanzlei ist scheinbar für ihre etwas unorthodoxen Methoden bekannt. Das „Allgemeine Persönlichkeitsrecht“ wird offensichtlich komplett ausgeblendet. Aber das Grundgesetz und das Bürgerliches Gesetzbuch garantieren das Recht auf informelle Selbstbestimmung: „Betroffene dürfen selbst über die Preisgabe und Verwendung persönlicher Daten entscheiden“, erklärt Rechtsanwalt Götz Müller-Sommer.
Die Regensburger Kanzlei gehört zu den größten deutschen Abmahnkanzleien und vertritt vornehmlich Mandanten aus der Porno-Branche. Aus „Gründen des Wettbewerbs“ wollen die Anwälte allerdings nicht preisgeben, wie viele Inhaber von Internetanschlüssen sie insgesamt schon abgemahnt haben.
Quelle: Bild Online
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