Die Empörung war groß, nachdem ein Lehrer im Dezember 2011 trotz eines sexuellen Verhältnisses mit einer 14-jährigen Schülerin in letzter Instanz freigesprochen wurde – doch inzwischen laufen neue Ermittlungen gegen ihn.
Im Dezember 2011 wurde der Hauptschullehrer, der vor fünf Jahren ein sexuelles Verhältnis zu einer damals 14-jährigen Schülerin hatte, freigesprochen. Die Eltern des Mädchens waren entsetzt, aber das Gericht entschied auf Freispruch, da der damals 32-Jährige lediglich ein Vertretungslehrer des Mädchens war, und somit kein reguläres Obhutsverhältnis bestand.
Nun gibt es eine Wendung
Der Hauptschullehrer beendete kürzlich freiwillig seine Lehrertätigkeit und stieg aus dem Beamtenverhältnis aus. Dies gab das Verwaltungsgericht Trier bekannt, wo ein Disziplinarverfahren der rheinland-pfälzischen Schulaufsicht gegen den Lehrer lief. Für die betroffene Familie aus dem Kreis Neuwied in Rheinland-Pfalz ist das schwer zu verdauen – ihr größter Wunsch war es zwar, dass der Lehrer nicht mehr unterrichten darf, doch kommt er jetzt etwa ungeschoren davon?
„Jetzt steht nichts in seiner Akte. Er könnte irgendwo als Privatlehrer anfangen“, so die empörte Mutter des Mädchens. Vor fünf Jahren gestand das damals 14-jährige Mädchen seinen Eltern das Verhältnis mit dem Vertretungslehrer. Schnell war klar, dass der damals 32-Jährige sie regelrecht verführte – sie hatten Sex bei ihm zuhause und er nötigte sie sogar einmal in der Schule dazu.
Neue Ermittlungen laufen
Inzwischen laufen allerdings neue Ermittlungen gegen den Ex-Lehrer und es wird eng für ihn. Denn es stellte sich heraus, dass er scheinbar auch die ältere Schwester der Betroffenen belästigt hatte – bei ihr war er Fachlehrer, womit das Obhutsverhältnis zwischen den beiden bestand. Des Weiteren sind vier weitere Strafanzeigen wegen sexuellen Missbrauchs und Misshandlung Schutzbefohlener von Schülern eingegangen.
Quelle: Welt Online
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Schlagworte: Freispruch, Lehrer, Schülerin, Verhältnis