Die Tochter einer muslimischen Familie besucht die 3. Klasse und soll nun zusammen mit ihren Mitschülern den Schwimmunterricht besuchen. Doch mit den religiösen Ansichten der Familie ist das nicht zu vereinbaren.
Der Schwimmunterricht im Stundenplan einer Grundschule in Bremen löste jüngst Probleme bei einer muslimischen Familie aus. Da die Teilnahme ihrer Tochter verhindert werden sollte, scheute sich die Familie nicht, vor Gericht zu gehen, um die achtjährige Tochter aus religiösen Gründen vom Schwimmunterricht befreien zu lassen.
Kein Anspruch auf Befreiung
Die Entscheidung des Bremer Oberverwaltungsgerichts dürfte allerdings nicht ihrem Sinne sein, denn diese besagt, dass muslimische Grundschülerinnen keinen Anspruch auf Befreiung vom Schwimmunterricht hätten, da dies frühestens nach dem Einsetzen der Pubertät oder nach Vollendung des zwölften Lebensjahres möglich sei.
„Im Grundschulalter kann noch von keinem persönlichen Gewissenskonflikt ausgegangen werden. Vielmehr haben die gemeinsamen Schwimmstunden von Mädchen und Jungen in der Grundschule elementare Bedeutung für die Einübung sozialer Grundregeln“, so das Gericht.
Den Eltern wurde als Alternative vorgeschlagen, ihre Tochter im „Burkini“ – einem zweiteiligen Schwimmanzug, der eine integrierte Kopfbedeckung hat und die Anforderungen ihrer Religion erfüllt – zum Schwimmunterricht zu schicken.
Quelle: Express Online
Bild:
(c) Rike / Pixelio.de
Schlagworte: Gericht, Islam, Moslems, Religion, Schule, Schwimmunterricht