Knapp fünf Jahre hat der Rechtsstreit zwischen dem Bayer-Konzern und US-Bauern angedauert. Zugrunde lag eine Klage der Landwirte wegen der Verbreitung von genmanipuliertem Reis. Nun konnte man sich schließlich außergerichtlich einig werden.
Entschädigung dringend nötig
Alle Landwirte, die in den Jahren 2006 bis einschließlich 2010 Langkornreis angebaut haben, können sich über eine Entschädigung des Pharmakonzerns freuen. 750 Millionen US-Dollar soll die Ausgleichszahlung betragen. Umgerechnet sind das in etwa 517 Millionen Euro. Dies hört sich zunächst nach einer Menge Geld an, jedoch relativiert sich diese Zahl schnell wieder, da dieser Betrag mit größter Wahrscheinlichkeit von vielen Bauern in Anspruch genommen werden wird.
Im August 2006 wurden Spuren der Gen-Reissorte „Liberty Link“, die nicht für den menschlichen Verzehr zugelassen war, in Reislieferungen aus den USA nachgewiesen. Die gegen Pflanzenschutzmittel widerstandsfähige Gattung wurde von der US-Firma Aventis Cropscience hergestellt, die später von Bayer übernommen wurde.
Nachdem bekannt wurde, dass sich ein solcher Gen-Reis im Umlauf befindet, wurde ein allgemeines Verzehrverbot dafür ausgesprochen und die Farmer blieben auf ihrem Produkt sitzen. Die Folgen waren damit klar abzusehen: Umsatzeinbußen. Die Ausmaße waren so gravierend, dass der Exportmarkt für US-Reis einige Zeit extrem gefährdet war. Der Bayer-Konzern wurde daraufhin von den Landwirten auf Schadensersatz geklagt.
Geld oder nicht?
Die Einigung mit Bayer wurde von zwei Gruppen getätigt: Eine, die sämtliche Fälle am Bundesgericht vertrat und eine zweite, die alle Fälle an einzelnen Gerichtshöfen übernahm. Eine Hürde gibt es jedoch noch: Um an ihre Entschädigung zu kommen, müssen sich mindestens so viele Bauern melden, dass 85% des Landes, auf dem der besagte Langkornreis angebaut wird, abgedeckt sind.
Bayer ist nach wie vor der Meinung mit ihrem Produkt stets „verantwortlich gehandelt zu haben“. Eine Beilegung des Rechtsstreits liegt nun nicht mehr bei den Landwirten, sondern beim Großkonzern. Nachdem es jedoch eine außergerichtliche Einigung gab, sollte diese nicht mehr lange auf sich warten lassen.
Quelle: N24.de
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