USA: Gewaltspiele für alle

Gewaltspiele erfreuen sich großer Beliebtheit

Das oberste US-Gericht in den USA hat das Verbot vom Verkauf von Killerspielen an Minderjährige aufgehoben.
Begründet wurde die Aktion durch das Argument der Meinungsfreiheit. Nach dem Gerichtshof soll jeder Minderjährige das Recht haben, seine eigene Meinung zu vertreten.

Wer in Deutschland unter 18 Jahren alt ist und versucht, im Laden ein Videospiel ab 18 Jahren zu kaufen, wird von der Kassiererin nur müde angelächelt und zum Regal zurückgeschickt. Durch die Kontrollen der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) werden Computerspiele vor der Veröffentlichung unter anderem auf ihren Gewaltanteil überprüft. Ist dieser im Bereich einer leichten Jugendgefährdung, wird das Videospiel mit einer Altersfreigabe belegt; geht er jedoch darüber hinaus, erhält es keine Kennzeichnung. Diese Kontrolle ist für die Spielehersteller freiwillig; wer allerdings ein Videospiel ohne Freigabe veröffentlicht, muss damit rechnen, dass sein Produkt indiziert und auf die schwarze Liste gesetzt wird, wenn es für Kinder & Jugendliche ungeeignet ist.

In den USA sieht die Sachlage ganz anders aus

Der Staat Kalifornien hatte im Jahr 2005 ein Gesetzt erlassen, welches den Verkauf von Videospielen an Minderjährige untersagte, die ab 18 Jahren eingestuft wurden. Grund für ein Verbot waren in erster Linie Gewalt, allerdings auch die Darstellung von sexuellen Übergriffen. Diese Spiele erhielten automatisch ein Siegel ab 18, was einer „Adults only“-Kennzeichnung des Entertainment Software Rating Board (ESRB) gleich kam, und es war dadurch nicht mehr möglich, sie an Minderjährige zu verkaufen.

Durch einen Beschluss des obersten Gerichtshofs der USA gilt der Vertrieb derartiger Spiele aber ab sofort als Freiheit des Ausdrucks. Durch Computerspiele könnten „Ideen und gesellschaftliche Botschaften“ transportiert werden, genau wie in Büchern, Theaterstücken oder Filmen. Jeder, der kein Spiel ab 18 Jahren kaufen darf, wird also in seiner Freiheit stark eingeschränkt.

Der Beschluss der Richter wurde mit sieben zu zwei Stimmen gefällt. Sie begründeten ihre Entscheidung damit, dass ihre Aufgabe nicht darin bestehe, Bilder mit Gewaltdarstellungen zu zensieren. Es soll ganz alleine die Entscheidung der Eltern sein, was ihre Kinder für Videospiele spielen. Die Richter erinnerten daran, dass es schon in den Märchen der Gebrüder Grimm Gewaltspitzen gegeben hat: „Den bösen Stiefschwestern von Aschenputtel werden die Augen von Tauben ausgepickt. Und Hänsel und Gretel töten ihre Peinigerin, indem sie sie in einem Ofen backen.“

Bereits 2007 wurde das Gesetz von einem Gericht gekippt, zwei Jahre später aber wieder eingeführt.

Quelle: taz.de

Bild:
(c) Gerd Altmann / Pixelio.de

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