NPD-Beschwerde vor Verfassungsgericht gescheitert

Die von den Jungen Nationaldemokraten geforderte Streckenführung einer Demonstrationwurde nun auch vom Bundesverfassungsgericht untersagt. Zuvor war die Nachwuchsorganisation der rechtsextremistischen NPD vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin gescheitert.

In dem ursprünglichen Eilantrag pochte die Organisation auf das Versammlungsrecht am 8. Mai vor dem Brandenburger Tor. Zuvor aber sollte der Aufzug unter anderem auch am Holocaust-Denkmalvorbeiführen.

Die Demonstration sollte an diesem denkwürdigen Tag der Befreiung unter dem Motto „60 Jahre Befreiungslüge – Schluss mit dem Schuldkult“ stehen. Zeitgleich findet der „Tag der Demokratie“des Berliner Senats vor dem Brandenburger Tor statt. Die Berliner Versammlungsbehörde hatte den Rechtsextremisten lediglich eine Demonstration vom Alexanderplatz über die Straße „Unterden Linden“ bis zur Friedrichstraße erlaubt.

Quelle: Spiegel Online

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