Frankfurt (Oder) (ddp-lbg). Die Mutter dergetöteten Zwillinge von Biesenthal muss für drei Jahre und zwei Monate ins Gefängnis. Das Landgericht Frankfurt (Oder) verurteilte die 22-Jährige am Mittwoch wegen Totschlags ineinem Fall. Für die zweite angeklagte Kindstötung wurde sie dagegen freigesprochen. Die Kammer konnte für diesen Fall eine Schuldunfähigkeit nicht ausschließen.
Die Lehramtsstudentin war angeklagt, in der Nacht zum 25. März einen Jungen direkt nach der Geburt in der elterlichen Wohnung erstickt und einen weiteren Jungen noch im Mutterleib durchSchläge umgebracht zu haben.
Das tote Kind wurde im Krankenhaus durch Kaiserschnitt zur Welt gebracht. Die Leiche des ersten Kindes fanden Polizisten später in der Wohnung der Eltern. Die Angeklagte hatte zu Prozessbeginnein weitgehendes Geständnis verlesen lassen.
Die Staatsanwaltschaft hatte am Mittwoch eine Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren wegen zweifacher Kindstötung gefordert. Während sie bei der ersten Kindstötung keine Anzeichen voneingeschränkter Steuerungsfähigkeit sah, ging sie beim zweiten Fall von erheblich verminderter Schuldfähigkeit der Angeklagten aus. Die Verteidigung forderte dagegen für die ersteTötung eine milde Strafe, für den zweiten Fall Freispruch.
(ddp)
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