Bundesrat macht Weg für Ratifizierung des Lissabon-Vertrags frei

Berlin (ddp). Die Begleitgesetze zum EU-Vertrag vonLissabon haben die letzte parlamentarische Hürde genommen. Der Bundesrat stimmte am Freitag drei Gesetzesvorlagen einstimmig zu und ließ eine vierte passieren. Damit steht einerRatifizierung des Vertrags noch vor dem Referendum in Irland nichts mehr im Wege. Die Neufassung der Vorlagen war nötig geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht das deutsche Begleitgesetzgekippt hatte.

Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Jürgen Rüttgers (CDU) sagte, die neuen Begleitgesetze stärkten die Rechte von Bundestag und Bundesrat in europäischen Angelegenheiten.Deutschland bleibe damit in Europa handlungsfähig. Er machte zugleich deutlich, dass sich Europa einen Stillstand nicht leisten könne. «Denn alle großen Herausforderungen – dieWeltwirtschaftskrise, der Klimawandel, der Terrorismus – sind nicht mehr auf nationaler Ebene zu lösen», sagte Rüttgers.

Als «Wermutstropfen» in einer insgesamt erfreulichen Zusammenarbeit wertete Baden-Württembergs Europaminister Wolfgang Reinhart (CDU), dass sich der Bundestag geweigert habe, auchbeim Bundesrat Einvernehmen in Fragen der kommunalen Selbstverwaltung vorzusehen. Trotz dieser Einschränkung sei das Ergebnis der Verhandlungen insgesamt aber positiv. Er mahnte jedoch, dasssich die Parlamente künftig vertiefter mit europäischen Themen auseinander setzen müssten.

Bayern Staatsministerin Emilia Müller (CSU) machte deutlich, dass es aus Sicht Bayerns noch offene Punkte gebe, dass die Forderung nach mehr Mitsprache für die Parlamente jedochgrundsätzlich erfüllt sei. Müller warb für eine «frühzeitige und breite Diskussion» über europäische Belange in den Parlamenten und den Medien.«Die Europapolitik muss aus ihrem Dornröschenschlaf erweckt werden», machte sie deutlich.

Zu dem Gesetzespaket gehören neben dem eigentlichen EU-Begleitgesetz zwei sogenannte Mitwirkungsgesetze, die die Zusammenarbeit zwischen Bundesregierung und Parlament sowie zwischenBundesregierung und den Ländern regeln, und ein Umsetzungsgesetz für die bereits beschlossene Grundgesetzänderung.

(ddp)

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