Schablone soll geheime Wahl für Blinde gewährleisten

Magdeburg (ddp-lsa). Sachsen-Anhalts Landeswahlleiter KlausKlang hat für die Bundestagswahl am 27. September eine Wahlhilfe für Blinde und Sehbehinderte vorgestellt.

In Magdeburg präsentierte er am Dienstag gemeinsam mit Vertretern des Blinden- und Sehbehindertenverbandes eine Pappschablone, mit deren Hilfe Blinde selbstständig ihr Kreuz in derWahlkabine oder zu Hause bei der Briefwahl machen können.

Wolfgang Bahn fährt mit dem linken Zeigefinder langsam über die Pappschablone und liest die Prägeschrift. Dort stehen keine Namen oder Parteien, sondern bloß untereinander dieZahlen 1 bis 20. Daneben sind jeweils zwei ausgestanzte Löcher für die Erst- und Zweitstimme. Welche Partei zu welcher Nummer gehört, das erfährt er aus dem sogenanntenBegleitbuch, das auch als Audio-CD den Unterlagen beiliegt.

Sein Kreuz macht Bahn auf einem in die Schablone eingelegten, herkömmlichen Wahlzettel. Nur dass dieser rechts oben in der Ecke eine kleine Markierung hat, damit man ihn richtig herum einlegtund das Kreuz nicht auf der Rückseite des Zettels macht. Dann nämlich wäre die Stimme ungültig.

Seit der Europawahl 2004 gibt es die Wahlhilfe für blinde und sehbehinderte Menschen. «Sie gibt uns ein Stück Normalität und Selbstständigkeit», sagt Bahn, an seinemRevers trägt er einen kleinen gelben Anstecker mit drei schwarzen Punkten. Vor 2004 mussten Blinde eine Person ihres Vertrauens zur Stimmabgabe hinzuziehen. Mit Hilfe der Schablone könntensie nun selbstständig und vor allem geheim wählen, sagt Landeswahlleiter Klang.

Die Wahlschablone bietet für die Erst- und Zweitstimme jeweils 20, die längste Landesliste in Sachsen-Anhalt aber nur 10 Möglichkeiten zum Ankreuzen. Das liege daran, dass dieSchablone bundesweit eingesetzt werde, sagt Klang.

Die 2500 Mitglieder im Blinden- und Sehbehindertenverband Sachsen-Anhalt erhalten die Wahlhilfe samt Begleitinformationen automatisch zugesandt. Allen Interessierten stellt der Verband das Materialauf Anfrage kostenlos zur Verfügung.

Wichtig sei, sagt der Landeswahlleiter, dass jede Schablone nur einmal verwendet werde, weil sonst das Wahlgeheimnis nicht gewahrt werden könne. Beim Ankreuzen mit Hilfe der Schablone könnenicht ausgeschlossen werden, dass der Stift neben dem Wahlzettel auch die Pappschablone markiere, sagt Klang. Wenn dann die Schablone erneut benutzt werden würde und die Person nichtgänzlich erblindet sei, könne sie sehen, wo der Vorgänger sein Kreuz gemacht habe.

Wolfgang Bahn hatte die Hoffnung, dass zur Bundestagswahl Wahlautomaten zugelassen würden. Die würden seiner Meinung nach das Wählen für Blinde erheblich vereinfachen. Nach einemUrteil des Bundesverfassungsgerichts wurde deren Verwendung jedoch untersagt.

(ddp)

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