Münster/Köln (ddp-nrw). Eine von rechtenGruppierungen geplante Demonstration gegen die Einweihung eines Denkmals für die Opfer der NS-Militärjustiz in Köln darf nicht stattfinden. Das Oberverwaltungsgericht (OVG)Münster bestätigte am Dienstag eine Verbotsverfügung des Polizeipräsidiums Köln und eine erstinstanzliche Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln.
Nach Angaben des Senats hätten die Kölner Verwaltungsrichter zutreffend angenommen, dass die Versammlung unter dem Motto «Eidbruch ist keine Heldentat! Ruhm und Ehre demWehrmachtssoldat» in strafbarer Weise darauf ausgerichtet sei, die Opfer der NS-Militärjustiz massiv in ihrer Würde herabzusetzen und verächtlich zu machen. Nach derRechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts liege in der öffentlichen Identifikation mit der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft stets ein Angriff auf dieMenschenwürde der getöteten und überlebenden Opfer.
Das Denkmal sollte am Dienstagabend anlässlich des 70. Jahrestags des Überfalls von Deutschland auf Polen eingeweiht werden.
Der in der Schweiz und Frankreich lebende Künstler Ruedi Baur schuf das Monument in Zusammenarbeit mit Denis Coueignoux (Paris) und Karim Sabano (Berlin), wie die Stadt Köln mitteilte. Eserinnert an eine Pergola. Deren Dach bildet eine Sequenz von farbigen Aluminiumlettern, die einen als Hommage formulierten Widmungstext ergeben. Am 1. September 1939 hatte Deutschland Polenüberfallen und so den Zweiten Weltkrieg ausgelöst, der am 8. Mai 1945 mit der bedingungslosen Kapitulation Deutschlands endete.
(Aktenzeichen: 5 B 1265/09)
(ddp)
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