Dresden/Magdeburg (ddp-lsc). Im Streit um die Nutzung einesFotos von Tokio-Hotel-Sänger Bill Kaulitz für Werbezwecke entscheidet das Oberlandesgericht Dresden heute (6. August) in zweiter Instanz über eine Schadenersatzklage gegen die«Leipziger Volkszeitung». Das Blatt hatte nach Gerichtsangaben im Juni 2008 ein Farbfoto von Kaulitz und seinem Zwillingsbruder Tom abgedruckt. Da das Foto für eine Werbeanzeigeverwendet wurde, klagte der Sänger auf Unterlassung sowie auf eine Entschädigung von 15 000 Euro.
In der Bildunterschrift des Fotos wurde laut Gericht für das Angebot einer städtischen Musikschule in Leipzig geworben. Zudem habe es einen Verweis auf einen 20-prozentigen Rabatt fürAbonnenten der Zeitung gegeben.
Das Landgericht Leipzig hatte geurteilt, die Band-Mitglieder gälten als «absolute Personen der Zeitgeschichte». Eine Einwilligung der Abgebildeten sei deshalb nicht notwendig. Zudemsei der Informationswert des Bildes durch das Presserecht geschützt.
(ddp)
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