Die Petition, die von 134.000 Personen unterstützt wurde, konnte nichts bewirken. DerBundestag verabschiedet ein Gesetz zur Sperrung von Internetseiten mit kinderpornografischen Inhalten. Viele Internetnutzer befürchten, dass dies der Anfang einer Internetzensur vonbeträchtlichem Ausmaß ist.
Das Gesetz
Im sogenannten „Zugangserschwerungs-Gesetz“ ist festgelegt, wie gegen Kinderpornografie im Internet vorgegangen werden soll: Das Bundeskriminalamt (BKA) ist für die Sperrung solcherWebpräsenzen verantwortlich. Spürt es fraglichen Inhalt auf, so muss das BKA zuerst über den Internet-Anbieter versuchen, die Seite löschen zu lassen. Gelingt dies nicht, so istdas BKA dazu verpflichtet, die Seite zu sperren, sodass die kinderpornografischen Inhalte nicht mehr aufgerufen werden können. Betritt jemand die gesperrte Domain, wird ein Stoppschildangezeigt. Der User macht sich damit nicht strafbar.
Dieses Spezialgesetz gilt allerdings nur für drei Jahre. Danach kann es innerhalb eines Jahres geändert werden. Es könnte jedoch auch sein, dass es wieder aufgehoben wird, weil eseventuell schon andere internationale Gesetze zur Bekämpfung von Kinderpornografie gibt.
Internetnutzer machen sich Sorgen
Kritiker haben bereits versucht gegen den Erlass eines solchen Gesetzes vorzugehen. Alsbekannt wurde, dass einige Politiker die Internetzensur planen, startete Franziska Heine (29) eine Online-Petition. Bereits nach vier Tagen hatten 50.000 Personen für die Petition gestimmt. Bisheute hat Franziska Heine 134.000 Mitzeichner. Somit konnte der Antrag dem Bundestag vorgelegt werden.
Die Kritiker bemängeln, dass niemand die Liste der gesperrten Domains einsehen könne. Somit könnte jede beliebige Seite vom BKA gesperrt werden. Darin sehen die Kritiker „eine Gefährdung des Grundrechtes auf Informationsfreiheit“. Außerdem habe die Sperrung von Internetseiten kaum Einfluss auf die seelische und körperliche Unversehrtheitmissbrauchter Kinder. Der Staat solle vorzugsweise in eine bessere Ausstattung der Ermittlungsbehörden investieren.
Laut Martin Dörmann (SPD) werde mit dem Spezialgesetz jedoch klargestellt, dass die Sperren nicht auf weitere Bereiche ausgeweitet werden könnten. Experten bemängeln, dass vielekinderpornografische Seiten ohne besondere Hinweise ohnehin nicht gefunden werden können.
Quellen: Focus.de [1] [2], Stern.de, epetitionen.bundestag.de