Kein Internet bei Urheberrechtsverstößen

Ein Jahr lang kein Internetzugang bei mehrfachen Verstößen gegen dasUrheberrecht. Das klingt nach einer Unmöglichkeit, doch in Frankreich ist es so gut wie beschlossene Sache. Das Gesetz dazu wurde nun verabschiedet.

Drei Versuche brauchte es, bis die französische Nationalversammlung sich für die Gesetzesänderung entschließen konnte. Die konservative Regierungsmehrheit verabschiedete mit 296zu 233 Stimmen das sogenannte „Gesetz zur Verbreitung und zum Schutz kreativer Inhalte im Internet“.

Die sozialistische Partei kündigte bereits an, den Verfassungsrat in der Frage nach der Rechtmäßigkeit des Gesetzes zu Rate ziehen zu wollen. Ebenso stimmten zahlreiche Abgeordneteder konservativen Regierung gegen den umstrittenen Gesetzentwurf.

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Kommt das Gesetz zum Tragen werden künftig alle Internetnutzer mit einer einjährigen Sperre konfrontiert, wenn sie mehrfach gegen das Urheberrecht verstoßen. Trotz der Internetsperremüssen die anfallenden Gebühren an den jeweiligen Provider weiter entrichtet werden.

Die eigens gegründete Behörde namens „Haute Autorité pour la Diffusion des Oeuvres et la Protection des Droits sur Internet“ wird sich, so die Planungen, perMail an die Betroffenen wenden und im Falle einer dritten Verletzung des Urheberrechtes, ohne das Zwischenschalten eines Richters, befähigt sein, die Sperre zu verhängen.

Zwar muss der Gesetzentwurf noch den Senat durchlaufen, doch ein Scheitern scheint nahezu ausgeschlossen.

Quelle: Heise.de

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