So schnell kann aus Spiel ernst werden. Ein 16-Jähriger ist in Augsburg verurteilt worden, weil er zwei Freunden ihre Rüstungen geklaut und veräußert hatte. Dabei handelte es sich wohl gemerkt um virtuelle Gegenstände.
Doch anstatt sich an die Vereinbarung zu halten, nutzte der Angeklagte die Gunst der Stunde und zog die Figuren bis auf die virtuelle Unterwäsche aus und bot Rüstungen, Helme, Waffen und Schmuck in Foren und Online-Börsen zum Verkauf an. Offenbar rechnete er nicht damit, dass ihm die beiden Beklauten etwas anhaben könnten. Als diese jedoch ihre Figuren nur noch in Unterwäsche vorfanden, erstatteten sie umgehend Anzeige.
Damit kam es in Deutschland erstmals zu einer Verurteilung wegen Entwendung von virtuellen Gegenständen. Allerdings wurde der Jugendliche nur aufgrund der Veränderung von Daten, nicht aber wegen Diebstahls verurteilt. Das war laut Aussage des Jugendgerichtes nicht möglich, „da nur die Entwendung beweglicher, das heißt körperlicher Sachen nach der genannten Vorschrift strafbar ist, nicht jedoch wie hier – die Entwendung virtueller Ausrüstungsteile.“ Am Ende hieß es dann 500 Euro für jeden der Geschädigten, plus 80 Stunden soziale Arbeit für den Dieb. Diese muss der Angeklagte allerdings auch körperlich abarbeiten. „Das kann er nicht in der virtuellen Welt abarbeiten, das muss er schon im Schweiße seines Angesichts tun“, kommentierte der Richter bei der Urteilsverkündung. Zusätzlich wurde der Laptop des verurteilten Jugendlichen eingezogen.
Quelle: Yahoo.com
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