Die nach dem Krieg durch die Sowjets enteignetenGroßgrundstückseigentümer werden nicht durch die Bundesrepublik entschädigt. Dies entschied der europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg.
Nach dem zweiten Weltkrieg wurden in der sowjetischen Besatzungszone die Besitzer von
Grundstücken über 100 Hektar Größe enteignet. Die Betroffenen erhielten damals keine Entschädigung für ihre Grundstücke, nun wollten sie dies vor Gericht einklagen.Diese Forderung wurde zuerst vom Bundesverfassungsgericht abgewiesen. Nun bestätigte der europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg diese Entscheidung.
Die Bundesrepublik könne weder für die Handlungen der sowjetischen Besatzungsmacht
noch für die der DDR verantwortlich gemacht werden. Außerdem hatten die Kläger bereits
einen Ausgleich nach dem „Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz“ erhalten.
Die insgesamt 71 Kläger hatten eine Rückgabe der Grundstücke oder zumindest eine höhere Entschädigung angestrebt. Vertreter der Kläger war der Koblenzer RechtsanwaltThomas Gertner, der die Hoffung auf Erfolg noch nicht verloren zu haben scheint: „Das können wir nicht so lassen“, sagte er und kündigte außerdem an, sich an dieUN-Menschenrechtskommission zu wenden.
Quellen: tagesschau.de; welt.de; de.news.yahoo.com