Bald ein Grundrecht auf Netzzugang?

Dass ein Grundrecht wie das auf Freiheit eine Existenzberechtigung hat, ist unbestritten. Was aber ist mit einem Grundrecht auf Netzzugang? Richterin Susanne Baer hat dazu Stellung bezogen.

Beim netzpolitischen Kongress der Grünen am vergangenen Wochenende im Bundestag sagte Baer, das Grundgesetz besitze prinzipiell die „Fitness“ für das digitale Zeitalter. Ihrer Meinung nach sei es legitim „über ein Grundrecht auf Netzzugang nachzudenken“, denn letztlich sei es im Zuge der Bemühungen um e-Government mit e-Citizenship unumgänglich, „dass alle Zugang zum Netz haben“.

Dabei dürfe aber auch kein Internetzwang entstehen, ihrer Meinung nach sei es wesentlich sinnvoller das Recht auf Grundversorgung zu betonen, als ein Recht auf Internetabstinenz. Problematisch sei nämlich die Gefahr der Ausbildung einer digitalen Zwei-Klassen-Gesellschaft, die durch politische Maßnahmen unbedingt zu verhindern sei. Baer nannte in diesem Zusammenhang die „Offline-Unterschicht“ im Gegensatz zur „digitalen Boheme“.

Statistisch besitzen in Deutschland etwa 20 Prozent der Haushalte noch keinen Zugang zum Internet, obwohl viele Prozesse wie zum Beispiel die Bewerbung um einen zulassungsbeschränkten Studienplatz mittlerweile hauptsächlich oder sogar nur noch online ablaufen. Bei der Altersgruppe der über 65-Jährigen sieht es angeblich noch dünner aus: Nur jeder Dritte dieser Altersgruppe habe Zugang zum Internet, was Baer als „großartigen Raum des Wissens“ bezeichnete.

Ein Grundrecht auf Internetzugang wäre Baers Meinung nach also als sinnvoll zu erachten. Datenschutzvorgaben wie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ins Grundgesetz einzufügen hält die Richterin aber für weniger vordringlich, da noch nicht geklärt sei, in welche Richtung eine solche Formulierung gehen sollte.

Quelle: Heise.de

Bild:
(c) Peter Kirchhoff / Pixelio.de

Kommentieren