Gott geht nicht in den Knast

Über Gottes Existenz mag jeder denken wie er oder sie mag. Der amerikanischeEx-Senator Ernie Chambers hatte Gott 2007 höchstpersönlich verklagt. Die Vorwürfe: Verbreitung von Tod, Terror und Zerstörung. Jetzt fiel die Entscheidung:

Klage abgewiesen – Adresse nicht ermittelbar

Die Klage wird abgewiesen, weil der Beschuldigte keine Adresse besitzt an die die Klageschrift geschickt werden könnte – so außergewöhnlich begründete Richter Marlon Polk das Urteil. In Amerika hat ein Beschuldigter nämlich das Grundrecht, seine Anklage vor dem Prozess zu lesen – in diesem Fall wohl unmöglich.

Wer allwissend ist, muss nichts lesen

Chambers sieht darin allerdings kein Hindernis, denn, so sagte er der BBC, das Gericht habe Gottes Existenz mit dieser Begründung vorausgesetzt und damit zwangsläufig auch seine Allwissenheit. Der Allmächtige müsste also zweifellos wissen, wie die Anklage laute und sich vor Gericht verantworten – weswegen Chambers in Berufung gehen will.

Außergewöhnliche Protestaktion

Der Ex-Senator hat allerdings keinesfalls den Bezug zur Realität verloren, sondern möchte auf die außergewöhnlichen Rechtsverhältnisse in den Vereinigten Staaten aufmerksam machen, wo auch eine Klage gegen Gott kein Ding der Unmöglichkeit ist. Dass in Amerika nahezu jeder jeden verklagen kann, ist der Weltöffentlichkeit aber nicht neu, kursieren doch immer wieder kuriose Meldungen über Versicherungsklagen (Feuerschutzversicherung für Zigarren) oder Mikrowellenkennzeichnungen (Nicht für Haustiere geeignet).

Quelle: Spiegel.de

Bild:
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