Empörung über Sterbehilfe für lebensmüde Rentnerin

Bund und Länder äußerten sich in denvergangenen Stunden durchweg negativ über organisierte und gewerbliche Sterbehilfe. Die erste, vielversprechende Gesetzesinitiative entwickelte Baden-Württemberg. Bayern, Hessen -Thüringen und das Saarland wollen nun nachziehen.

Über den Bundesrat soll nun ein endgültigesVerbot der Sterbehilfe durchgesetzt werden. In den vergangenen Tagen stieß vor allem die von Kusch geleistete Sterbehilfe auf starken Widerstand seitens der Politiker und Ärzte. UnterKollegen gilt er schon als „selbstgefälliger Zyniker“, der sich mit seinem Handeln selbst ins Aus katapultierte. Es ist unglaublich und abstoßend, wie schamlos der Ex-Senator dieEinsamkeit einer alten Frau ausgenutzt hat, um seiner eigenen Geltungssucht genüge zu werden.

Bereits gegen Ende der Woche soll der Gesetzentwurf von Baden-Württemberg im Bundesrat Thema sein. Die Beteiligten fordern harte Strafen, für „Täter“, die aus reiner Profitsucht herausbeim Sterben helfen. Dies ist die Forderung von Justizminister Ulrich Goll (FDP). Die Strafe für das Betreiben eines Gewerbes oder die Gründung einer Vereinigung, die darauf gerichtete ist,die Selbsttötung zu ermöglichen oder zu praktizieren soll sich Angaben zufolge auf eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren belaufen.

Goll erklärte weiter, dass es nicht darum ginge, dieSterbehilfe an den gesellschaftlichen Pranger zu stellen, denn der Todeswunsch eines jeden Menschen müsse akzeptiert werden. Behandelnde Ärzte, Pflegekräfte, Lebenspartner und Pfarrermüssen jedoch nicht damit rechnen, wenn sie sich für einen Sterbewilligen einsetzen, mit einem Fuß bereits hinter Gittern zu stehen.

Am Montag hatte die Staatsanwaltschaft bereits erste Vorermittlungen gegen Kusch in die Wege geleitet. Unter anderem wird geprüft ob die Tatbestände für eine Tötung auf Verlangenoder unterlassene Hilfeleistung in diesem Fall bestehen. Für die Sterbehilfe an einer 79-Jährigen aus Würzburg muss sich der Ex-Senator nun wohl oder übel rechtfertigen.

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