Die De-Mail kommt – oder doch nicht?

Die De-Mail: Der Versuch der deutschen Regierung den Bürgern erstmals eine rechtssichere und vertrauliche digitale Möglichkeit des Datenaustausches zu schaffen. Nun droht dieser Versuch bereits in der Anfangsphase zu floppen. Datenschützer Anwälte und Notare machen gegen das neue System mobil.

Wer die vergangen Wochen aufmerksam sein E-Mail Postfach beobachtet hat, dem wird die Werbung der verschiedenen Maildienst-Anbieter für die neue De-Mail nicht entgangen sein: „Sichern sie sich schon heute vorab und exklusiv ihre persönliche De-Mail Adresse.“ Mit solchen oder ähnlichen Slogans versuchen die Anbieter möglichst viele ihrer Kunden für den neuen kostenpflichtigen Service zu gewinnen.

Was ist De-Mail eigentlich genau?

Die De-Mail ist im Wesentlichen nichts anderes, als eine gewöhnliche E-Mail. Mit Ihrer Hilfe sollen zukünftig elektronische Dokumente rechtssicher und vertraulich ausgetauscht werden. Dazu muss man sich bei einem der teilnehmenden Providern identifizieren und erhält daraufhin eine De-Mail-Adresse. Mit dieser Adresse hat der deutsche Bürger nun die Möglichkeit, Formulare, Anträge oder sonstige Dokumente, die bisher per Post oder gar persönlich zugestellt werden mussten, einfach, schnell und sicher über das Internet zu versenden. Damit die De-Mail auch wirklich sicher ist, sollen eine Reihe von Mechanismen eingebaut werden. So ist jede Adresse genau einem Bürger zugeordnet. Eine Änderung dieser ist nicht möglich. Darüber hinaus erfolgt der Versand der Mails von vorne herein über verschlüsselte Verbindungen, sodass ein Lesen der Nachrichten durch dritte nicht mehr möglich sein wird. Weitere Optionen sind zum Beispiel Versand und Empfangsbestätigungen, wie bei einem bisherigen Einschreiben.

Ein guter Ansatz aber:

Was auf den ersten Blick nach einer tollen Sache und weniger Papierkrieg klingt, ruft nun vermehrt Datenschützer, Anwälte und Notare auf den Plan. Sie kritisieren unter anderem die Kosten, die dem Nutzer durch De-Mail entstehen. Weiterhin hat der Nutzer bei einem Wechsel des Anbieters keinen Rechtsanspruch auf seine bisherige De-Mail Adresse. Problematisch sei auch, dass die Indentitäts-Feststellung des Konsumenten nur ein Mal stattfinde und Änderungen des Namens – zum Beispiel aufgrund einer Heirat – nicht berücksichtigt würden. Den Kritikern zufolge bestehe wie schon bei der normalen E-Mail zudem die Gefahr des „Datenoverkills“. Zu viele Nachrichten könnten dazu führen, dass der Nutzer den Überblick verliere und amtliche Schreiben nicht wahrnehme, weil diese, anders als ein herkömmlicher Brief, nicht sofort als solche zu erkennen seien.

Auch, wenn der De-Mail-Service für den Bürger nicht verpflichtend ist, sollte nach Meinung von Anwälten mindestens ein Passus in das Gesetz aufgenommen werden. Er solle dafür sorgen, dass weder Unternehmen mit Monopolcharakter, noch Behörden oder der eigene Arbeitgeber einen dazu zwingen könne, sich ein De-Mail Konto einzurichten. Zusätzlich kritisieren Anwälte und Notare, dass sie im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens insgesamt nur drei Wochen Zeit gehabt hätten, sich dazu zu äußern. Der Industrie und den beteiligten Providern sei dagegen ein Zeitraum von drei Jahren gewährt worden, um sich auf De-Mail einzustellen.

Mit der neuen Form der E-Mail und dem neuen Personalausweis, der ab Herbst kommen soll, will die Bundesregierung endlich dem modernen Zeitalter entsprechend eine Rechtssicherheit im Internet bewirken. Zusätzlich soll es für den Bürger einfacher und schneller möglich sein, Behördengänge bequem von zuhause aus zu erledigen. Vorausgesetzt natürlich, es ist ein PC mit Internetanschluss vorhanden – auch in der heutigen Zeit noch keine Selbstverständlichkeit.

Quelle: Heise.de | Wikipedia.org | De-Mail.de

Bild:
(c) Thorben Wengert, P. Kirchhoff, Romy2004 / Pixelio.de

Schlagworte: , , , , , , , , , , ,

Kommentieren