Es war ein hartes Stück Arbeit, aber nun ist es doch geschafft: Vertreterder SPD und der Union sind nach sechsstündiger Beratung über die Familienförderung zu einer Einigung gekommen.
Die neue Regelung sieht vor, dass Alleinerziehende und voll berufstätige Paare zwei Drittel der Kosten für die Kinderbetreuung, bei KindernÃ’Â bis 14 Jahre, von der Steuerabsetzen werden können. Dies gilt bis zu einer Höchstgrenze von 4000 Euro. Auch Paare mit nur einem verdienenden Elternteil werden zwei Drittel der Kosten absetzen können, allerdingsnur bei Kindern zwischen drei und sechs.
Der Kompromiss sprengt zwar den, für die Familienförderung vorgesehenen, Finanzrahmen von 460 Millionen Euro um ungefähr 100 Millionen Euro, wird aber von den Vertretern der Parteienals Erfolg gewertet.
Quelle: Stern Online