Es soll Arbeitslosengeld II-Bezieher geben, die nebenbei einer Tätigkeit nachgehen odergar im Ausland leben. Das sind die bekanntesten Fälle von Menschen, die den Staat um Geld betrügen und in den vergangenen Wochen immer wieder durch die Medien geisterten.
Neben diesen „großen Betrügern“ gibt es auch jene, die beispielsweise Konten im Ausland unterhalten oder eine gesetzliche Rente beziehen. Die jährlich so für den Finanzhaushalt verlorene Summe entspricht etwa der Steuergeldmindereinnahmen auf Grund von Schwarzarbeit. Genau deswegen möchte man nun mittels Rasterfahndung nach solchen Hartz IV-Betrügern suchen. Da die Hartz IV-Ausgaben mehr und mehr in die Höhe schnellen, vermuten diverse Politiker, dass viele Hartz IV-Bezieher überhaupt keinen Anspruch auf diese staatliche Unterstützung hätten. Bei der Umstellung von Sozialhilfe auf das Arbeitslosengeld II war der Noch-Arbeitsminister Wolfgang Clement von jährlichen Ausgaben von etwa 14 Milliarden Euro ausgegangen. Inzwischen sind es nun fast 30 Milliarden Euro.
Wie die „Hannoversche Allgemeine Zeitung“ berichtet, ist die Rasterfahndung eine der Sofortmaßnahmen, die dazu führen soll, dass betrügerische Hartz IV-Bezieher auffliegen. Auch die Telefonbefragungen, die bereits im Sommer durchgeführt worden waren und teilweise auf Grund ihres Eingriffs in die Personlöchkeitsrechte der befragten Person kritisiert wurden, sollen wieder stattfinden. Ob eine Beantwortung der Fragen dann verpflichtend sein soll ist noch nicht bekannt, erscheint aber vor dem Hintergrund der Beschneidung von Persönlichkeitsrechten als unwahrscheinlich. Bislang war die Teilnahme an der Telefonbefragung freiwillig. Wer jedoch ablehnte, galt automatisch als verdächtig.
Die kommende Bundesregierung möchte zudem mit der Türkei ein Abkommen unterzeichnen, auf dessen Basis in Deutschland lebende türkische Hartz IV-Empfanger verpflichtet wären, ihr Vermögen dem Bundesamt für Finanzen offen zu legen. Weiter berichtet die Zeitung, dass schon im Dezember mit ersten Ergebnisen der Rasterfahndung gerechnet werden könne. Bis dahin sollen fünf Millionen Datensätze der Bundesregierung mit jenen des Verbandes der Rentenversicherungsträger abgeglichen worden sein.
Quelle: N-TV Online