Vorratsdatenspeicherung ist gesetzeswidrig

Heute wurde ein Urteil in der umstrittenen Frage gefällt, ob die Vorratsdatenspeicherung wirklich legitim ist: Das Bundesverfassungsgericht erklärte, dass die Speicherung der Daten gegen Artikel 10, Absatz 1 im Grundgesetz verstößt.

Mit dieser Entscheidung müssen zwar alle Daten erst einmal unverzüglich gelöscht werden, doch ist eine absolute Abschaffung der Datenspeicherung von dem Gesetzgeber nicht verlangt. Bisher wirft man dem Gesetzgeber vor, nicht genügend Verantwortung bei der Datenspeicherung getragen zu haben und weit über das Ziel hinausgeschossen zu sein. Die massenhafte Speicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten sei beispielsweise für eine Beeinträchtigung der eigenen Grundrechte verantwortlich, da Menschen das Gefühl bekommen, unter Beobachtung zu stehen.

Mit massiven Einschränkungen soll dem entgegengewirkt werden, doch bis diese Änderungen vollständig in Kraft treten, ist die Gesetzespassage vollkommen ungültig. Internetprovider haben somit die Pflicht, ihre Datensätze umgehend zu löschen. Für mache Kläger ist das Urteil nur ein Teilerfolg, da eigentlich erzielt werden sollte, dass die Datenspeicherung für vollends verfassungswidrig erklärt werde.

Die neuen Änderungen betreffen die Bereiche Datenschutz, Datensicherung und Transparenz bei der Verwendung von Daten und die Zugriffe auf diese. Zukünftig sollen die Datensätze bestmöglich verschlüsselt und separat gespeichert sowie durch Bundesdatenschutzbeauftragte bei der Verwendung kontrolliert werden.

Die Auswirkung auf die Musik- und Filmbranche

Durch das neue Urteil ist es nur erlaubt, Daten im Falle eines vorliegenden, schweren Verbrechens einzusehen. Für die Musik- und Filmindustrie bedeutet dies, dass sie gespeicherte Daten nicht mehr einsehen dürfen, um Internetnutzer in Tauschbörsen überführen zu können.

Auch Nachrichtendienste müssen künftig auf Informationen verzichten, denn nur bei deutlicher Gefahr für den Bund und die darin lebenden Bürger darf auf die Daten zugegriffen werden. Das heutige Urteil beruht auf der Wahrnehmung der Richter, dass Datenspeicherung ein schwerer Eingriff ist, der nur unter strengsten Bedingungen ermöglicht werden sollte; diese wurden bisher allerdings nicht erfüllt.

Quelle: Spiegel.de

Bild:
Wikipedia.de

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