Mitschüler auf Klassenfahrt getötet

Nach der Tötung eines Mitschülers auf einer Klassenfahrt in Spanien muss sich der tatverdächtige Schüler ab dem 9. März vor Gericht verantworten.

Die Anklage lautet auf Totschlag, wie ein Sprecher des Landgerichts Bochum auf ddp-Anfrage sagte. Wegen des jugendlichen Alters des zum Tatzeitpunkt 17-jährigen Angeklagten werde der Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden.

Der 18-Jährige aus Recklinghausen war am 6. Oktober an der Strandpromenade im spanischen Urlaubsort Calella von dem ein Jahr jüngeren Jungen so schwer am Hals verletzt worden, dass er vier Tage später in einem spanischen Krankenhaus starb. Der Vorfall hatte sich während einer Klassenfahrt der Schuljahrgänge 12 und 13 einer Berufsschule in Recklinghausen ereignet.

Zwischen den beiden jungen Männern hatte sich während der Klassenfahrt ein Konflikt entwickelt, der auf der Strandpromenade eskalierte. Der 17-Jährige hat laut Anklage zugegeben, im Reflex ein Messer gezückt und seinen Mitschüler zunächst in den Oberschenkel und dann in den Hals gestochen zu haben. Der Prozess findet nach Angaben des Sprechers in einerAußenstelle des Bochumer Landgerichts in Recklinghausen statt.

Für den ersten Verhandlungstag sind demnach neun Mitschüler des inzwischen 18 Jahre alten Angeklagten und des Opfers als Zeugen geladen. Ein Urteil könnte am 25. März fallen. (ddp/RauteMusik)

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