Kind aus der Wohnung entführt und vergewaltigt

Mainz (ddp-rps). Wegen der Entführung und Vergewaltigungeines siebenjährigen Mädchens muss sich seit Donnerstag ein 27 Jahre alter Mann vor dem Landgericht Mainz verantworten. Laut Anklage soll der Mann im Juli vergangenen Jahres dasMädchen nachts aus ihrem Elternhaus in Nieder-Olm (Landkreis Mainz-Bingen) entführt, vergewaltigt und dann wieder zurückgebracht zu haben. Der Prozess wurde nach Verlesung der Anklagevertagt. Der 27-Jährige will sich beim nächsten Verhandlungstermin am Dienstag (19. Januar, 9.00 Uhr) zur Sache äußern. Sein Anwalt kündigte an, dass sein Mandant geständigsein werde. Dann sollen zudem ein psychologischer Sachverständiger und eine Rechtsmedizinerin gehört werden, die die Spurensicherung an der Siebenjährigen und dem Angeklagtenvorgenommen hatte. Die Polizei hatte den Mann bereits einen Tag nach der Tat gefasst. Überführt wurde er durch DNA-Spuren am Körper des Mädchens, weil er wegen mehrererEinbrüche und Körperverletzung schon aktenkundig war. Der 27-Jährige gestand nach seiner Festnahme, durch ein gekipptes Fenster ins Haus gekommen zu sein, um nach Stehlenswertem zusuchen. Erst im Kinderzimmer des Mädchens habe er sich entschlossen, sich an dem Kind zu vergehen. Dazu verschleppte er die Siebenjährige in einen nahe gelegenen Weinberg. Späterbrachte er sein Opfer in dessen Elternhaus zurück. Das Mädchen berichtete seiner Mutter am Morgen von der Vergewaltigung. Wegen der erlittenen Verletzungen musste es vier Wochen lang imKrankenhaus behandelt werden, unter anderem wegen einer Hepatitis C-Erkrankung, die es sich bei der Tat zugezogen hatte. Der Verteidiger des 27-Jährigen sagte am Rande des Prozesses, seinMandant sei sich im Klaren darüber, was er mit seiner Tat angerichtet habe. Er stehe dem Ganzen mit Erschrecken gegenüber und könne es sich nicht erklären. Die Tat sei "beiGelegenheit" passiert und nicht geplant gewesen, betonte der Verteidiger. Er wies zugleich darauf hin, dass die Tat sich von den bisherigen Straftaten seines Mandanten wie Körperverletzungund Drogendelikten wesentlich unterscheide. Wegen dieser Delikte habe der 27-Jährige auch bereits einige Therapien hinter sich, die er jedoch immer wieder abgebrochen habe. Die Anwältin derFamilie des Opfers, die als Nebenklägerin auftritt, kündigte an, sie werde aufgrund der Schwere der Tat eine hohe Strafe fordern. Dabei sei auch die Sicherheitsverwahrung eine Option,sofern die rechtlichen und psychologischen Grundlagen gegeben seien. Die Anwältin fügte hinzu, das Mädchen frage ständig, ob ihr Peiniger wieder aus dem Gefängnisherauskomme. Der 27-Jährige habe zwar einen Entschuldigungsbrief an die Familie geschrieben. Dieser sei jedoch nicht gut angekommen, weil die Tat nicht zu entschuldigen sei. Derzeit versuche dieFamilie, nach einem gemeinsamen elfwöchigen Aufenthalt in einer psychiatrischen Reha-Maßnahme, wieder einen normalen Alltag zu führen. Für den Prozess sind insgesamt sechsVerhandlungstage bis zum 2. Februar anberaumt. (ddp)

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