Nach Informationen aus Justizkreisen soll das Bundesverfassungsgericht bereits überdie Rechtmäßigkeit der für den 18. September geplanten Bundestagswahl entschieden haben. Heute Abend soll der Termin der Urteilsbekanntgabe genannt werden.
Zwar findet momentan schon so manch ein Bundesbürger eine Wahlbenachrichtigung im Briefkasten, jedoch kann die nun angeblich getroffene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts der anstehendenund vorgezogenen Wahl einen Riegel vorschieben. Demnach sucht der achtköpfige Senat in der heutigen Beratung nur noch Kompromisse und Formulierungen für das anstehende Urteil.
Dietlind Weinland, die Sprecherin des Gerichts, verkündete heute, dass noch im Verlaufe des Tages der Termin für die Verkündung des Urteils über die, von denBundestagsabgeordneten Jelena Hoffmann (SPD) und Werner Schulz (Grüne) eingereichte Klage, bekannt gegeben wird.
Die beiden Kläger werfen Bundeskanzler Gerhard Schröder und Bundespräsident Horst Köhler vor, dass die von ihnen beschlossenen und vorgezogenen Neuwahlen des Bundestagsverfassungswidrig seien. Diese jedoch nennen als Grundlage für ihre Entscheidung das Urteil des Zweiten Senats von 1983, welches die, vom damaligen Bundeskanzler Helmut Kohl (CDU) ebenfallsgestellte Vertrauensfrage, für verfassungsgemäß erklärte.
Quellen: Die Welt OnlineÃ’Â |Ã’Â Spiegel Online