Keine Gentests als Einstellungsvoraussetzung

Laut Bundesarbeitsgericht hat zwar bisher noch kein Arbeitgeber gewagtdirekt nach einem Gentest zu fragen, allerdings ist dies in Deutschland in Ausnahmefällen durchaus möglich, so die Arbeitsrechtliche Vereinigung Deutschlands.

Auch der Nationale Ethikrat gesteht den Arbeitgebern zu, Gentests von Bewerbern zu verlangen, falls dem eine nachvollziehbare Begründung zu Grunde liegt. Insbesondere gelte die Erlaubnisfür Gentests in Bereichen, in welchen durch die Tests eine Gefährdung von Dritten ausgeschlossen werden könnte, wie etwa bei Piloten. Des Weiteren gilt dies auch für anderemedizinische Methoden, die Erkenntnisse über noch nicht ausgebrochene, aber zukünftig zu erwartende Krankheiten machen können. Ansonsten ist es weiterhin lediglich gestattet, nachbereits vorhandenen Krankheiten und Krankheitsanlagen zu fragen.

Es sollen nur Krankheiten berücksichtigt werden dürfen, deren Ausbruchwahrscheinlichkeit bei über 50% liegt und die Ausübung des Berufes beeinträchtigen würden. Bei derVerbeamtung sieht es allerdings anders aus. Dort dürfen die Krankheiten und Krankheitsanlagen stärker berücksichtigt werden, da durch die Verbeamtung eine Fürsorge- undVersorgungspflicht auf Lebzeit entstünde. Daher sollen die Krankheiten, deren Ausbruchswahrscheinlichkeit bei über 50% innerhalb von 5 Jahren liegt, berücksichtigt werdendürfen.

Ausnahmen sind beispielsweise Mitarbeiter chemischer Industrien und/oder Arbeiter in Atomkraftwerken. Genetische Untersuchungen sind auf Grund der Verstrahlungsgefahr und der Gefahr anGenschäden erkrankt zu sein, gestattet.
Tests auf Alkohol- und Drogenabhängigkeit finden mittlerweile schon sehr häufig statt und das oftmals, ohne dass die Betroffenen davon in Kenntnis gesetzt werden.

Die Fragen der Arbeitgeber reichen heute bis tief in die Privatsphäre. Etliche Unternehmen machen vor kaum einer Frage halt und teilweise reichen diese von nicht wissenswerten Kinderkrankheitenbis hin zu den Krankheiten, an denen die Großeltern einst litten. In bestimmten Fällen raten Arbeitnehmerverbände sogar dazu zu lügen und nicht immer unbedingt alles offendarzulegen. Bisher sind Gentests als Einstellungsvoraussetzungen in Deutschland verboten und bleiben es vermutlich auch, ganz im Gegensatz zu den USA.

Quelle: Tagesschau Online

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