Möglicher Präzedenzfall im US-Urheberrecht

Webseiten, die ausschließlich Links und selbst keine illegalen Downloadsanbieten, stehen im Einklang mit dem Urheberrecht? Falsch gedacht! Dieser Irrglaube wurde einer „Torrent-Seite“ nun zum Verhängnis.

Der Betreiber der Suchmaschine „TorrentSpy“ wurde von einem kalifornischen Gericht zu einer Zahlung von 111 Millionen US-Dollar verpflichtet.

Die Klage stand unter Beteiligung mehrer namhafter Filmstudios wie Columbia Pictures, Disney, Tristar Pictures, 20th Century Fox, Warner Bros. und Paramount Pictures. Mittlerweile soll der“TorrentSpy“ Betreiber in Großbritannien bereits Konkurs angemeldet haben und die Seite geschlossen haben.

Das Argument, dass es sich ledigliche um eine Auflistung von Links handle, ließ die kalifornische Richterin Florence-Marie Cooper nicht gelten und verurteilte „TorrentSpy“ in 3.699 Fällenzu jeweils 30.000 Dollar Schadensersatz.

Ähnlich beurteilt dies der Jurist der Gesellschaft zur Verfolgung vonUrheberrechtsverletzungen: „Unter strafrechtlichen Gesichtspunkten liegt bei Torrent-Seiten eindeutig Beihilfe vor, wenn man nicht von Mittäterschaft sprechen will. Die Torrentsgehören zum Spiel dazu“, so Jan Scharringhausen.

Quelle: gamestar.de

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