Bundestag stärkt Urheberrecht

Deutschlands Parlament hat am Freitag eine Gesetzesänderung beschlossen, die dieProduktpiraterie weiter eindämmen soll. Diese Umsetzung einer EU-Richtlinie sieht einen Auskunftsanspruch gegen Dritte – seien es Spediteure oder Internetprovider – vor.

Zugleich soll übertriebenen Abmahngebühren Einhalt geboten werden, sofern es sich um Bagatelldelikte handelt.

Produktfälschungen und Raubkopien richten jährlich einen geschätzten Schaden von 140 Milliarden Euro an. Im Jahr 2006 hatte der deutsche Zoll allein Waren im Wert von 1,2 MilliardenEuro beschlagnahmt. Die Fälschungen stammen größtenteils aus Asien mit China als Spitzenreiter. Auch die Musikindustrie ist bekanntlich stark betroffen und soll mittlerweile dieHälfte ihres Umsatzes durch Internetpiraterie eingebüßt haben.

Auskunftsanspruch

Kern der Gesetzesänderung ist der Schutz des geistigen Eigentums, der durch einen Auskunftsanspruch gewährleistet werden soll. Bislang konnte dieser nur gegen denUrheberrechtsverletzer selbst geltend gemacht werden. Nun dürfen bei Verstößen gewerblichen Ausmaßes auch von Dritten, wie beispielsweise von Internetprovidern, Informationeneingefordert werden.

Beschränkung von Abmahngebühren

„Tatsache ist, dass mit den Abmahnungen zum Teil verantwortungslose Geschäftemacherei betrieben wurde. Häufig ist dabei die Gerechtigkeit auf der Streckegeblieben“, äußerte sich der Justiz-Staatssekretär Alfred Hartenbach zu der beschlossenen Begrenzung von Abmahngebühren. So dürfen einfache und nichtkommerzielleVerstöße gegen das Urheberrecht in Zukunft keine überzogene Anwaltsrechnung nach sich ziehen.

Sei es ein Bild des Lieblingsgitarristen oder ein Stadtplan als Anfahrtsbeschreibungauf der eigenen Homepage – mehr als 100 Euro sind in Zukunft als Abmahngebühr nicht möglich. Doch Vorsicht: Abmahngebühr ist nicht gleich Schadensersatz. Eine Herausgabe des Gewinnsoder die Berechnung einer fiktiven Lizenzgebühr sind natürlich möglich.

Gegenstimmen aus der Opposition

Grundsätzlich wurden die Ziele der Gesetzesänderung auch von der Opposition begrüßt, doch die Umsetzung stieß weitgehend auf Widerstand. Insbesondere dieDeckelung der Abmahngebühren und das weitreichende Auskunftsverfahren wurden kritisiert.

Quelle: faz.net

Kommentieren