Immer mehr Internetportale springen auf den Zug, welche das StudiVZ und dasSchuelerVZ in Rollen gebracht haben, auf. Nun folgt die Reaktion. Das Unternehmen mahnt mehrere Internetseiten, die die Abkürzung „VZ“ im Domainnamen haben ab.
Neben dem PokerVZ erhielt auch das beliebte FussballerVZ eine Beschwerde. Das Prinzip ist bei beiden Internetplattformen dasselbe: Ein über Werbung finanziertes soziales Netzwerk. Aber nicht nurdiese beiden Seiten sind von der Abmahnung betroffen. Auch das so genannte ErstiVZ und das abitur-vz sind betroffen.
Die einstweiligen Verfügungen wurden vom Landgericht Köln erlassen, obwohl die Portale ganz andere Zielgruppen ansprechen. Dabei wird vor allem das Aussehen der „gefakten“ Seitenkritisiert, welches nahezu von StudiVZ übernommen wurde. Suspekt, wenn man bemerkt, dass das Millionen User große Portal selber Streit mit Facebook, dem bekanntesten sozialen Netzwerk derUSA, hatte.
Nichts desto Trotz sind nun Abmahnungen, aufgrund von Verstößen gegen das Marken- und Wettbewerbsrecht, in den Betreiberbriefkästen über die Summe von 2.080,50 Euro gelandet. DerStreitwert liegt bei 150.000 Euro. Jedoch lenkt die Führung des StudiVZ ein: „Wir werden unseren Namen schützen, falls ein anderer Plattform-Betreiber unser Markenrecht verletzt.Grundsätzlich versuchen wir uns bei solchen Fällen aber über einen Dialog außergerichtlich zu einigen.“
Die Seiten ErstiVZ und FussballerVZ sind derzeit nicht mehr zu erreichen. Wie der Fall ausgehen wird und ob es vielleicht eine Gegenwehr geben wird, bleibt abzuwarten.
Quelle: WinFuture.de