Amazon muss Gutschein-Frist verlängern

Nach deutschem Recht darf ein Gutschein nicht weniger als drei Jahre lang gültig sein- dies scheint jetzt auch für Amazon zu gelten. Die haben nun nämlich eine weitere Schlappe vor dem Oberlandesgericht München erlitten.

Gutscheine bei Amazon.de waren schon immer nur für ein Jahr gültig, doch nach deutschem Recht sind drei Jahre das absolute Minimum. Grund genug für die VerbraucherzentraleBaden-Württemberg gegen den Online-Händler zu klagen. Wie es scheint, nicht ohne Erfolg: Inzwischen haben sowohl das Landgericht München im April des vergangenen Jahres als auch dasOberlandesgericht München die Unrechtmäßigkeit des Verfallsdatums der Amazon-Gutscheine bestätigt.

Amazon hatte nach dem ersten Urteil beklagt, dass der Verwaltungsaufwand zu groß sei und war in Revision gegangen. Doch wie es scheint, muss sich auch der US-Großkonzern dem deutschen Rechtbeugen. Verbraucherschützer empfehlen Besitzern älterer Amazon-Gutscheine nun, diese unter Hinweis auf das Urteil (Aktenzeichen: 29 U 3193/07) einzulösen. „Immerwieder stoßen wir darauf, dass Gutscheine mit zu kurzen Gültigkeitsfristen verkauft werden. Wir bitten Verbraucher, uns zu informieren, wenn sie einen solchen Gutschein erhalten“, soReferentin Brigitte Sievering-Wichers von der Verbraucherzentrale, die das Urteil „richtungsweisend“ nennt.

Quelle: Spiegel.de

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