Bundesanwalt will keine Onlinedurchsuchung

Die Strafverfolgung will sie, Bundesinnenminister Schäuble sowieso: DieOnlinedurchsuchung soll die Verfolgung von Verbrechern deutlich erleichtern. Ausgerechnet der stellvertretende Generalbundesanwalt hat dem jetzt widersprochen.

In Zusammenhang mit Terrorismusbekämpfung und Verbrechensverfolgung ist in letzter Zeit immer häufiger von der Online-Durchsuchung und dem Bundestrojaner die Rede gewesen. DerBundesinnenminister bekräftigte bereits zahlreiche Male, dass dieses neue Mittel unbedingt nötig sei, um mit der neuen Generation von Verbrechern mithalten zu können. Auch dieStrafverfolger, allen voran die Generalbundesanwältin Monika Harms, sind voll und ganz von der mehr oder weniger heimlichen Durchsuchung von Rechnerfestplatten überzeugt.

Nun schießt ausgerechnet ihr Stellvertreter quer. Auf einer Veranstaltung zum Thema „Terrorismusbekämpfung gestern und heute“ hat der stellvertretende Generalbundesanwalt Rainer Griesbaumerklärt, dass die Onlinedurchsuchung kein „Wundermittel“ zur Verbrechensbekämpfung sei.

So scheitere das Vorhaben schon daran, dass es in der Praxis einfach nicht rentabel sei.Verbrecher oder gar Terroristen, die ihre Taten am PC planen, wechselten in der Praxis ständig ihre Rechner. Eine Onlinedurchsuchung sei daher schlicht nicht möglich und verfehle ihr Ziel.Nur im Falle der Speicherung der Pläne auf einem Rechner könne man daher eine solche Aktion in Erwägung ziehen. „Wir stellen im Moment fest, dass dieses abgeschlosseneArbeiten an einem Computer eher die Ausnahme ist“, untermauerte Griesbaum seine Zweifel.

Am Beispiel der Terrorismusverdächtigen aus dem Sauerland erklärte Griesbaum die Ineffizienz dieser Fahndungsmethode. Bei ihrer Planung hätten die Verdächtigen ständig dasInternetcafé sowie den verwendeten Laptop gewechselt. Eine Durchsuchung wäre daher sinnlos gewesen.

Stattdessen forderte Griesbaum, seines Zeichens auch Leiter der Terrorismusabteilung der Bundesanwaltschaft, vorhandene Methoden zur Strafverfolgung einfach besser auszunutzen. Schon eine einfacheHausdurchsuchung mit anschließender, zügiger Auswertung bürge ein enormes Informationspotential. „Da schlummern wahrscheinlich herrliche Ermittlungsergebnisse“,sagte Griesbaum. Zu diesem Zweck müssten die Sicherheitsbehörden auch entsprechend ausgerüstet werden.

Was die Verwendung der Onlinedurchsuchung angehe, so habe die Bundesanwaltschaft bisher lediglich zwei Anträge darauf gestellt. Der Bundesgerichtshof untersagte diese Fahndungsmethodeschließlich sogar vollständig. Ihr fehlt demnach die gesetzliche Grundlage.

Auch der Gastgeber der Veranstaltung, Baden-Württembergs Justizminister Ulrich Goll (FDP), kritisierte Schäubles Überwachungsvorhaben. Viele Gesetzesänderungen habe es nach dem11. September mit der Absicht gegeben, eine „Verbesserung der Terrorismusbekämpfung“ zu erreichen. Davon gäbe es zwar einige sinnvolle, die meisten verfehlen jedoch ihren Zweck. So auch dieOnlinedurchsuchung und die Vorratsdatenspeicherung, die Goll als vermeintliche Wunderwaffe bezeichnete. „Die viel diskutierte Online-Durchsuchung oder die bereits beschlosseneVorratsdatenspeicherung sind Instrumente, die herzlich wenig nutzen, aber viel schaden, weil sie alle friedlichen Bürgerinnen und Bürger unter Generalverdacht stellen. Das lehne ichab“, so seine Worte.

Quellen: Spiegel.de | golem.de

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