Der Berliner Senat wurde vom Abgeordnetenhaus mehrheitlich dazuaufgerufen, wegen dem vom Bundestag beschlossenen Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung, den Vermittlungsausschuss des Bundesrates anzurufen. Das Gesetz sei verfassungswidrig, so dieBegründung.
Eingebracht wurde der Vorschlag von der FDP unter dem Namen „Vermittlungsausschuss anrufen – Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung stoppen!“ Er wurde mit geringen Änderungenvon der SPD und den Linken vom Abgeordnetenhaus angenommen. Die Fraktionen werfen dem Bundestag vor, mit dem Gesetz gegen das Gebot der grundrechtsschonenden Umsetzung von europarechtlichen Vorgabenzu verstoßen. Des Weiteren habe die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für die Telekommunikationsbranche unzumutbare Belastungen zur Folge, hieß es zurBegründung.
Die Linken betonten weiterhin, dass die Einschränkung des Zeugnisverweigerungsrechtes für Ärzte, Journalisten und Rechtsanwälte verfassungswidrig sei. Das Gesetz missachtewesentliche Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes zum Schutze der Privatsphäre sowie der informellen Selbstbestimmung. Zudem ermögliche das Gesetz dem Staat, „in bislangunvorstellbarer Weise den Zugriff staatlicher Behörden auf Daten jeder bzw. jedes Einzelnen“.
Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung wurde von den Fraktionen der CDU, CSU und SPD am 9. November 2007 gegen die Stimmen von FDP, Grüne und den Linken beschlossen. Ab 2008 sollnachvollziehbar sein, wer mit wem in den letzten sechs Monaten per Telefon, Handy oder E-Mail in Verbindung gestanden oder das Internet genutzt hat. Bei Telefonaten über das Handy und SMS sollauch der jeweilige Standort des Benutzers festgehalten werden.
Anonymisierungsdienste sollen verboten werden. Mit Hilfe dieser Daten können Bewegungsprofile erstellt, geschäftliche Kontakte und Freundschaftsbeziehungen ermittelt werden. Auch werdendadurch Rückschlüsse auf den Inhalt der Kommunikation sowie auf persönliche Interessen und die Lebenssituation möglich. Zugriff auf die Daten sollen nur Polizei,Staatsanwaltschaft, Nachrichtendienste und ausländische Staaten erhalten, die sich davon eine verbesserte Strafverfolgung versprechen.
Der Bundesrat wird nun am 30. November zu dem Gesetz Stellung nehmen. Anschließend entscheidet der Bundespräsident, ob er das Gesetz unterzeichnet. Falls das Gesetz, wie geplant, zumJahresende in Kraft tritt, haben Bürgerinitiativen bereits angekündigt, gegen die Vorratsdatenspeicherung Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einzureichen.
Quelle: Golem.de