Entscheidung über Neuwahlen

Gestern, am Dienstag den 09. August, nahm sich dasBundesverfassungsgericht der Klage gegen eine vorgezogene Neuwahl am 18. September an, welche von Jelena Hoffmann (SPD) und Werner Schulz (Bündnis 90/ Die Grünen) eingereicht wurde.

Die Entscheidung für oder gegen eine Neuwahl ist gleichzeitig eine Grundsatzfrage des politischen Systems, laut Verfassungsrichter Udo di Fabio. Dem Verfahren, welches sich um die Auflösungdes Bundestages handelt, wurde die Frage „Wer führt die Republik?“ zu Grunde gelegt. In der mündlichen Verhandlung sollen die Abgeordneten ihre Argumente gegen die Auflösung desBundestages durch Bundespräsident Horst Köhler vortragen.

Am Morgen begründeten sie ihre Klage mit folgenden Argumenten:
Gerhard Schröder (SPD) habe trotz der gezielt verlorenen Vertrauensfrage weiterhin eine Mehrheit und dürfe sich nicht auf sein „gefühltes Misstrauen“ berufen, umNeuwahlen zu erzwingen.„, so Hoffmann. Des Weiteren äußerte Schulz, dass seine Erfahrungen mit dem DDR-Regime ihn sehr empfindlich stimmen, was Machtmissbrauch betrifft.Schröder verstöße gegen seine Rechte als frei gewählter Abgeordneter, sowie auch gegen das Grundgesetz.

Im Gegensatz dazu dementierte Michael Jansen, der Vertreter Köhlers, dass Köhler davon überzeugt ist, dass Schröder sich durch die Auflösung keinerlei Vorteile bei derNeuwahl verschaffen habe. Darüber hinaus sei er sich sicher, dass eine vorzeitige Auflösung des Bundestags aus machtpolitischen Gründen auch zukünftig nicht erleichtertwerde.

Otto Schily (Innenminister/SPD) hat unmissverständlich zum Ausdruck gebracht, dass Schröder sich seiner Mehrheit in Nordrhein-Westfalen nicht mehr sicher sein kann und rechtfertigte dahersein Vorgehen. Somit seien die Voraussetzungen, laut einem Gerichtsurteil von 1983, für die Auflösung des Bundestages erfüllt.

Im Allgemeinen geht man davon aus, dass der Klage stattgegeben wird und es zu einer Neuwahl kommt. Die endgültige Entscheidung wird jedoch erst in einigen Wochen bekannt gegeben.

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